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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 9. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „lumioo“, die über app.lumioo.co bereitgestellt wird, zwischen

Phil Solutions, Inhaber Philipp Lucas Schlößner, Eugen-Schönhaar-Straße 4, 10407 Berlin (nachfolgend „Anbieter“)

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde hat bei der Registrierung anzugeben, für welches Unternehmen er handelt. Stellt sich heraus, dass er entgegen seinen Angaben nicht als Unternehmer gehandelt hat, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen und den Zugang sperren; gesetzliche Anfechtungsrechte bleiben unberührt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine internetbasierte Software (Software as a Service) zur Verfügung, mit der die Sichtbarkeit von Marken in KI-gestützten Antwortsystemen gemessen, ausgewertet und nachverfolgt werden kann. Der Zugriff erfolgt über einen Webbrowser; eine Installation beim Kunden findet nicht statt.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere die Zahl der Projekte, der Fragestellungen (Prompts), der einbezogenen KI-Systeme, die Messfrequenz und der Umfang der Historie, ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gewählten Leistungsstufe. Maßgeblich ist deren Umfang im Zeitpunkt des Vertragsschlusses; der Anbieter gibt ihn in der Bestellbestätigung wieder. Spätere Änderungen richten sich ausschließlich nach den Absätzen 4 und 5.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses. Die Auswertungen beruhen auf Antworten externer KI-Systeme, deren Betreiber nicht der Anbieter ist. Solche Antworten sind nicht deterministisch: Sie können sich ohne Zutun des Anbieters jederzeit ändern, zwischen Abrufen abweichen, sachlich unzutreffend sein oder ganz ausbleiben. Geschuldet ist, dass der Anbieter die vereinbarten Abrufe technisch ordnungsgemäß durchführt, die erhaltenen Antworten unverfälscht speichert und nach dem beschriebenen Verfahren auswertet. Nicht geschuldet sind der Inhalt der Antworten der externen KI-Systeme sowie eine bestimmte Sichtbarkeit, Platzierung, Erwähnung oder Bewertung der Marke des Kunden in diesen Systemen. Die von der Software erzeugten Empfehlungen sind unverbindliche Hinweise und ersetzen keine fachliche Beratung.

(4) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ergänzen, ändern oder ersetzen, wenn dies aus einem sachlichen Grund erforderlich ist. Sachliche Gründe sind insbesondere die technische Weiterentwicklung der Software, die Behebung von Sicherheitslücken, Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Änderungen bei eingesetzten Dritten (Absatz 5) sowie die Anpassung an veränderte Marktbedingungen. Der vertraglich vereinbarte Leistungszweck darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Änderungen, die für den Kunden nicht nur unerheblich nachteilig sind, kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraums, in dem die Änderung wirksam wird, außerordentlich kündigen; bereits gezahlte Entgelte für den nach Wirksamwerden verbleibenden Zeitraum erstattet der Anbieter anteilig. Auf das Kündigungsrecht weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Änderungen, die den Leistungsumfang erweitern oder für den Kunden neutral sind, insbesondere Fehlerbehebungen und Sicherheitsanpassungen, kann der Anbieter ohne Ankündigung vornehmen.

(5) Ändert oder beendet ein Betreiber eines einbezogenen KI-Systems dessen Verfügbarkeit oder Nutzungsbedingungen, untersagt er den automatisierten Abruf oder wird der Abruf dauerhaft technisch verhindert, kann der Anbieter das betroffene System durch ein vergleichbares ersetzen. Ist ein vergleichbarer Ersatz nicht verfügbar, kann der Anbieter das System aus dem Leistungsumfang nehmen. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform.

Entfällt ein System ersatzlos, ermäßigt sich das monatliche Entgelt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum um den auf dieses System entfallenden Anteil; bei drei einbezogenen Systemen beträgt dieser Anteil ein Drittel. Der Kunde kann den Vertrag stattdessen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums außerordentlich kündigen.

(6) Der Anbieter darf zur Erbringung der Leistungen Dritte einsetzen. Für deren Verhalten steht er wie für eigenes Verhalten ein.

(7) Überschreitet der Kunde die in seiner Leistungsstufe vorgesehene Zahl an Projekten oder Fragestellungen, kann der Anbieter die Anlage weiterer Projekte oder Fragestellungen ablehnen, bis der Kunde in eine höhere Leistungsstufe wechselt. Bereits erhobene Daten bleiben davon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und Testphase

(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistungsstufe auswählt, den Bestellvorgang abschließt und der Anbieter den Zugang freischaltet oder die Bestellung bestätigt.

(2) Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich. Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und eine geschäftliche E-Mail-Adresse zu verwenden. Die Anmeldung erfolgt passwortlos über einen an diese Adresse versendeten Einmal-Code.

(3) Bietet der Anbieter eine kostenfreie Testphase an, setzt deren Beginn die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode voraus. Die Testphase beginnt mit der ersten erfolgreichen Messung für das Projekt des Kunden und endet nach dem in der Bestellung angegebenen Zeitraum. Der Anbieter teilt dem Kunden Beginn und Ende der Testphase sowie das danach geschuldete Entgelt in Textform mit und erinnert ihn vor Ablauf erneut in Textform. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf der Testphase, geht das Vertragsverhältnis in ein kostenpflichtiges Abonnement der gewählten Leistungsstufe über. Während der Testphase ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich.

(4) Kostenfreie Vorab-Analysen ohne Hinterlegung einer Zahlungsmethode begründen kein Dauerschuldverhältnis und sind keine Testphase im Sinne des Absatzes 3.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Zugangsdaten sind personengebunden. Eine Nutzung durch mehrere Personen ist nur zulässig, soweit die gewählte Leistungsstufe dies vorsieht. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte, eine Vermietung, ein Weiterverkauf oder eine Bereitstellung als eigene Dienstleistung gegenüber Dritten sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet. Nutzen mehr Personen den Zugang, als die gebuchte Leistungsstufe vorsieht, kann der Anbieter für den Zeitraum der Überschreitung das Entgelt der zutreffenden Leistungsstufe nachberechnen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

(3) Der Kunde erhält keine Rechte am Quellcode. Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und ihren Inhalten verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen.

(2) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich; dazu zählen insbesondere Marken-, Wettbewerber- und Domainangaben, Fragestellungen sowie hochgeladene Logos. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter verstoßen.

(3) Der Kunde wird die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Maßnahmen ergreifen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit beeinträchtigen, keine automatisierten Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Funktionen durchführen und keine Sicherungsmechanismen umgehen.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem Paragraphen beruhen, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt nicht, soweit den Anbieter ein Mitverschulden trifft. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich unterrichten, ihm die Verteidigung ermöglichen und ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse abgeben oder Vergleiche schließen, es sei denn, er ist hierzu rechtlich verpflichtet.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die in der Bestellbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; insoweit besteht ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Stripe. Der Kunde hat eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und aktuell zu halten. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

(3) Kommt der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung, mindestens jedoch dem Entgelt eines vollen Abrechnungszeitraums, in Verzug, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von zehn Tagen und nach Androhung der Sperre den Zugang bis zum Ausgleich sperren. Für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bleibt die Vergütungspflicht bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, bleiben unberührt.

(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Die Ankündigung erfolgt in Textform und weist den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und das Kündigungsrecht des Kunden gesondert aus. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Nutzt der Kunde die Software nach dem Wirksamwerden weiter, ohne gekündigt zu haben, gilt der geänderte Preis für die weitere Nutzung als vereinbart. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsschluss sind Preiserhöhungen ausgeschlossen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich abgerechnet.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; der Anbieter unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums. Der Kunde kann die Kündigung formlos in Textform an den Anbieter richten; stellt der Anbieter ein Kundenportal des Zahlungsdienstleisters bereit, kann die Kündigung auch dort erklärt werden. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet; dies gilt nicht, wenn der Anbieter kündigt oder der Kunde von einem Sonderkündigungsrecht nach § 2 Abs. 4, § 2 Abs. 5 oder § 6 Abs. 4 Gebrauch macht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 4 oder § 5 vor. Statt der Kündigung kann der Anbieter in diesen Fällen den Zugang vorübergehend sperren oder die betroffene Funktion einschränken, soweit dies zur Abwehr der Beeinträchtigung erforderlich ist; er unterrichtet den Kunden unverzüglich und hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

(4) Nach Vertragsende richten sich Datenabruf und Löschung nach § 8.

§ 8 Anbieterwechsel und Datenübertragung

(1) Der Kunde kann jederzeit zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln oder seine Daten in eine eigene Infrastruktur überführen. Der Anbieter unterstützt ihn dabei nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung).

(2) Die Kündigungsfrist für den Wechsel beträgt höchstens zwei Monate. Nach Zugang der Kündigung beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Anbieter die Leistungen unverändert weiter erbringt und den Wechsel unterstützt. Der Kunde kann eine einmalige Verlängerung verlangen, wenn dieser Zeitraum technisch nicht ausreicht.

(3) Nach Ablauf des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten für weitere 30 Kalendertage abrufen (Mindestabrufzeitraum). Erst danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Übertragbar sind die vom Kunden eingestellten Stammdaten (Projekte, Marken, Wettbewerber, Domains), die Themen und Fragestellungen, die gespeicherten Antworten der einbezogenen KI-Systeme, die daraus erzeugten Auswertungen und Kennzahlen sowie die erzeugten Maßnahmen samt Status. Die Bereitstellung erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON).

(5) Für den Wechsel, die Übertragung der Daten und die Wechselunterstützung erhebt der Anbieter kein Entgelt.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt bereit. Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus der Gesamtzeit des Kalendermonats abzüglich der Zeiten nach Absatz 2. Die Software gilt als verfügbar, wenn ihre wesentlichen Funktionen über einen Webbrowser nutzbar sind. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(2) Nicht als Ausfall gelten:

Für Ausfälle von Rechenzentren, Hosting- und Datenbeschaffungsdienstleistern, die der Anbieter zur Leistungserbringung einsetzt, bleibt der Anbieter verantwortlich; § 14 bleibt unberührt.

(3) Ist ein einbezogenes KI-System vorübergehend nicht abrufbar oder verweigert es den Zugriff, wiederholt der Anbieter den Abruf im Rahmen des technisch Zumutbaren. Entfallene Einzelmessungen kennzeichnet der Anbieter in der Auswertung als solche.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, die auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden können, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Epidemien sowie großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung. Ausfälle einzelner vom Anbieter eingesetzter Dienstleister sind keine höhere Gewalt.

(2) Für die Dauer der höheren Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt; die betroffene Partei kommt insoweit nicht in Verzug und haftet nicht auf Schadensersatz. Sie zeigt den Eintritt unverzüglich an.

(3) Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 11 Mängel und Rechte des Kunden

(1) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollziehbar sind. Unterlässt er die Anzeige, gelten die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB.

(2) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Er kann einen Mangel zunächst durch eine zumutbare Umgehungslösung beheben; die endgültige Beseitigung bleibt geschuldet.

(3) Das Recht des Kunden zur Minderung besteht ab dem Zugang der Mängelanzeige und nur bei einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Die Minderung durch Abzug vom laufenden Entgelt kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Minderungsanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; im Übrigen bleibt ihm die Rückforderung des zu viel gezahlten Entgelts unbenommen.

(4) § 536b BGB bleibt unberührt.

(5) Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, nachdem der Kunde dem Anbieter erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entbehrlich.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der vom Anbieter bereitgestellte Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er wird mit Abschluss dieses Vertrages Vertragsbestandteil. Der Anbieter stellt ihn einschließlich der Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter auf Anfrage in Textform zur Verfügung.

(3) Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über jede beabsichtigte Änderung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung außerordentlich kündigen.

§ 13 Daten und Inhalte des Kunden

(1) Die vom Kunden eingestellten Inhalte und die für ihn erhobenen Auswertungen bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und wiederzugeben, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, aus der Nutzung gewonnene Daten in anonymisierter und aggregierter Form zu verwenden, um den Dienst zu betreiben, abzusichern und weiterzuentwickeln sowie um aggregierte Markt- und Branchenauswertungen zu erstellen und zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn die Auswertung Daten von mindestens fünf Kunden zusammenfasst und weder der Kunde noch die von ihm beobachteten Marken erkennbar sind. Ein Training von KI-Modellen mit Inhalten des Kunden findet nicht statt.

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden nach dem Stand der Technik. Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach § 14.

(4) Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung des Firmennamens und des Logos als Referenzkunden benennen, wenn der Kunde dem zuvor in Textform oder in der Software zugestimmt hat. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; der Anbieter entfernt die Nennung dann unverzüglich.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, je Schadensfall auf 25.000 € und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres auf 50.000 €, mindestens jedoch auf das Zwölffache des zuletzt geltenden Monatsentgelts.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 gelten für Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Unberührt bleibt, dass der Anbieter nach § 2 Abs. 3 den Inhalt der Antworten der externen KI-Systeme und einen bestimmten Sichtbarkeitserfolg nicht schuldet; insoweit liegt bereits keine Pflichtverletzung vor.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nur, soweit dem Kunden für die betroffenen Daten eine Exportmöglichkeit zur Verfügung stand.

(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für Ansprüche wegen eines Mangels, den der Anbieter arglistig verschwiegen hat.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen, eine durch die Weiterentwicklung der Software entstandene Regelungslücke zu schließen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, oder um die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen zu beheben.

(2) Nicht nach Absatz 1 geändert werden können die Hauptleistungspflichten der Parteien, das Entgelt (§ 6), die Haftung (§ 14) sowie Laufzeit und Kündigung (§ 7). Für Preisänderungen gilt ausschließlich § 6 Abs. 4, für Leistungsänderungen ausschließlich § 2 Abs. 4 und 5.

(3) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderten Bestimmungen dabei hervorgehoben dar. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Nutzt der Kunde die Software nach dem Wirksamwerden weiter, ohne gekündigt zu haben, gelten die geänderten Bedingungen für die weitere Nutzung als vereinbart.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform; E-Mail genügt.

(4) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

(5) Der Anbieter kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umwandlung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Er zeigt dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann der Übertragung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige widersprechen; im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt der beabsichtigten Übertragung außerordentlich kündigen. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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